Anrechnung von Vorerfahrung bei Laborpraktika der AC1
Studierende mit einer Vorerfahrung, die den gesamten Inhalt unseres Praktikums abdeckt, können von der Teinahme an unserem Praktikum befreit werden. Hier sind zwei Situationen Möglich:
Anrechnung von einem abgeschlossenen Hochschulpraktikum
Reichen Sie folgende Dokumente ein:
Einen Beleg des bereits bestandenen Praktikums;
Ein Skript des Praktikums, welches Sie bereits bestanden haben;
Eine offizielle Modulbeschreibung, bzw. ein Modulhandbuch: Jede Lehrveranstaltung ist auf eine interne Dokumentation basierend. Informieren Sie sich bei Ihrer früheren Institution. Wichtig ist, dass Informationen wie der SWS-Aufwand, Präsenzzeit und die Creditpoints angegeben werden. Zumeindest eine Information zum Zeitaufwand muss enthalten sein.
Anrechnung von Erfahrung aus einer Berufsausbildung
Reichen Sie folgende Dokumente ein:
- Einen Beleg von Ihrem Abschluss;
Eine Themenliste oder Zusammenfassung Ihrer Vorerfahrung. Ist hier eine offizielle Auflistung nicht möglich, dann bitte eine inoffizielle formulieren;
Zusätzliche Information wie Protokolle, Skripte u.s.w. sind auch willkommen.
Bitte beachten Sie:
Stellen Sie zuerst sicher, dass Sie über den gesamten Inhalt unseres Praktikums Vorerfahrung nachweisen können. Eine Teilanerkennung kommt nicht infrage;
Der Zeitaufwand Ihrer Vorerfahrung muss sich mit dem unseres Praktikum zumindest gleichgestellt sein;
Stellen Sie frühzeitig einen Befreiungsantrag;
Reichen Sie nur Kopien ein;
Nach Bekanntgabe der Auswertung müssen Sie Ihre Unterlagen binnen einer Woche Abholen, sonst werden sie vernichtet.
Für den Antrag benutzen Sie bitte das folgende Formular!