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C1P-CHE-PrOrdnung

C1P-CHE-Praktikumsordnung

Anmeldung:

Die Anmeldung über HIS-LSF ist erforderlich (Praktikum Einführung in die Laborpraxis). Sie ist allerdings kein Garant für eine Teilnahme. Weitere Bedingungen sind:

  1. Eine erfolgreiche Teilnahme an der C1-Klausur.
  2. Die Anwesenheit in der Sicherheitsbelehrung.

Punkt 1 erfordert nicht unbedingt ein Bestehen der Klausur, sondern einen Beweis, über ausreichende Kenntnisse zu verfügen, um am Praktikum teilnehmen zu können.

 

Skript

Bitte melden Sie sich für das Praktikum Einführung in die Laborpraxis an. Anschliessend bekommen Sie Zugriff auf die ILIAS-Seite der Veranstaltung. Dort finden Sie das Skript unter der Rubrike Dokumente.

Fangen Sie frühzeitig damit an, das Skript zu lernen. Nur gut vorbereitete Studierende dürfen am Praktikum teilnehmen.

 

Abschluss und Testat

Ein Abschlusstestat bekommen alle Teilnehmer, die:

  • alle Experimente erfolgreich durchgeführt haben und dies vom Assistenten in der Kladde vermerkt bekommen

  • ihren Arbeitsplatz ordentlich abgegeben haben (Sachverlust muss erstattet werden)

  • am Putztag dabei sind.

 Kladdenkorrektur

Sie haben alle Experimente erfolgreich durchgeführt. Dann:

  1. A) Geben Sie Ihren Arbeitsplatz ab.

  2. A) Ab dann haben Sie eine Woche Zeit, um Ihrem betreuendem Assistenten eine Endversion der
        Kladde einzureichen.

  3. A) Die Kladde wird korrigiert und:

    1. B) Sie ist in Ordnung → Kladde am Ende abgezeichnet → Abschlusstestatt!

    2. B) Ist die Kladde nicht im Ordnung, dann passiert folgendes:

      1. C) Die Kladde wird dem/der Student/In mit Kommentar zur Verbesserung
            zurückgegeben.

      2. C) Der/die Student/In soll sie binnen 3 Tagen mit den erwünschten Korrekturen
             erneut einreichen. Danach fangen wir wieder bei 3.A an.

Die Schlaufe 2.B → 2.C wird maximal 3 mal durchgelaufen. Ist die Kladde danach noch nicht in Ordnung, so hat der/die Student/In das Praktikum nicht bestanden.

Bleibt die Kladde nach einer Rückgabe für eine Vervollständigung länger als 4 Tage bei dem/der Student/In, so kann er/sie das Praktikum in diesem Jahr nicht mehr abschliessen.

Die Frist, um alle Kladden korrigiert und abgezeichnet zu haben, ist Mitte April.

Downloads

Handbuch Sicherheit im chemischen Hochschulpraktikum

GUV-Regel. Umgang mit Gefahrstoffen in Hochschulen


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