Anrechnung_Laborvorerfahrung
Anrechnung von Vorerfahrung bei Laborpraktika der AC1
Studierende, derent Vorerfahrung den gesamten Inhalt unseres Praktikums abdeckt, können von der Teinahme an unserem Praktikum befreit werden. Hier sind zwei Situationen möglich:
Anrechnung eines abgeschlossenen Hochschulpraktikums
Reichen Sie folgende Dokumente ein:
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Einen Beleg des bereits bestandenen Praktikums.
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Ein Skript des Praktikums, welches Sie bereits bestanden haben.
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Eine offizielle Modulbeschreibung bzw. ein Modulhandbuch: Jede Lehrveranstaltung basiert auf einer internen Dokumentation. Informieren Sie sich bei Ihrer früheren Institution. Wichtig ist, dass Informationen wie der SWS-Aufwand, Präsenzzeit und die Creditpoints angegeben werden, eine Information zum Zeitaufwand muss mindestens enthalten sein.
Anrechnung von Erfahrung aus einer Berufsausbildung
Reichen Sie folgende Dokumente ein:
- Einen Beleg von Ihrem Abschluss.
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Eine Themenliste oder eine Zusammenfassung Ihrer Vorerfahrung. Ist hier der Erhalt einer offizielle Auflistung nicht möglich, dann bitte eine inoffizielle selbst formulieren;
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Zusätzliche Information wie Protokolle, Skripte u.s.w. sind auch willkommen.
Bitte beachten Sie:
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Stellen Sie zuerst sicher, dass Sie über den gesamten Inhalt unseres Praktikums Vorerfahrung nachweisen können. Eine Teilanerkennung ist nicht möglich.
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Der Zeitaufwand Ihrer Vorerfahrung muss mit dem unseres Praktikums mindestens gleich sein.
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Stellen Sie frühzeitig einen Befreiungsantrag.
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Reichen Sie nur Kopien ein.
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Nach Bekanntgabe der Auswertung müssen Sie Ihre Unterlagen binnen einer Woche abholen, sonst werden sie vernichtet.