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Praktika mit Behinderung oder chronischen Erkrankung

Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

Für Studierende mit einer Behinderung oder einer chronischen Erkrankung ist eine ärztliche Stellungnahme vor der Aufnahme ins Praktikum empfohlen oder gar erforderlich (hängt vom Schweregrad ab). Die Meldung beim Praktikumsleiter ist verpflichtend.

Die ärztliche Stellungnahme kann von Ihrem behandelten Arzt (Hausarzt oder Facharzt) erstellt werden. Sie muss die Unbedenklichkeit Ihrer Arbeit mit Gefahrstoffen feststellen. Folgende Punkte sollen in der Stellungnahme klar angesprochen werden:

 

  1. Der/Die Patient/In ist zurechnungsfähig (hier im Hintergrund, dass Sie mit sehr gefährliche Stoffe neben anderen Kommilitonen arbeiten);
  2. Der/Die Patient/In verfügt über eine ausreichende Feinmotorik, um Gefahrstoffe sicher zu hantieren;
  3. Bei Anfallserkrankungen soll eine Begutachtung der Gefährdung durch Anfälle erstellt werden, d.h. wie wahrscheinlich ist es, dass im Labor beim Hantieren von gefährlichen Stoffen einen Anfall schlagartig auftritt. Hierzu ist nicht nur die allgemeine Häufigkeit der Anfällen im aktuellen Krankheitszustand von Bedeutung, sondern auch die Frage, ob der/die Patient/Patientin diese im Vorhaus (wie lange ??) vorhersehen kann und die entsprechenden Maßnahmen zeitlich vornehmen kann.

 

Weietre allgemeinen Informationen sind hier verfügbar:  Beratungsstelle BBST

Verantwortlichkeit: